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Höhere Zuzahlungen ab 1. Januar 23

Die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden vereinbarten höheren Preise für Heilmittel ab 1. Jan. 23 haben komplexe Folgen für Zuzahlungen.

Die Preise für physiotherapeutische Leistungen sind ab 1. Januar 2023 um 8,47 Prozent steigen. Da die neuen Preise wegen des Auslaufen des "alten" Vertrags eigentlich bereits zum 1. November hätten geändert werden müssen, gibt es für die Monate Januar und Februar um 11,05 Prozent erhöhte Preise, die dann ab 1. März auf das Niveau einer 8,47-prozentigen Erhöhung sinken.

Da der Behandlungstag ausschlaggebend für die erhöhten Preise ist, führt dies zu Nachzahlungen bei Rezepten mit Terminen im alten und neuen Jahr, falls die Zuzahlung im alten Jahr bezahlt wurde. Und es führt zu Teilrückerstattungen von Zuzahlungen, falls die Zuzahlung für ein Rezept mit Terminen vor und nach dem 1. März bereits bezahlt wurde.